Der Text passt leider auch zu meinen Erfahrungen (selbst/andere) und Informationen.
Bis auf den Punkt mit der Ausnahme. Eine schlafende Frau gilt in real NICHT als Widerstandsunfähig, weil davon ausgegangen wird, dass sie zwangsläufig aufwachen müsste, wenn...
(wurde mir von einem Polizisten so gesagt!)
Außerdem wenn sie dabei geschlafen hat, macht sie sich automatisch unglaubwürdig, weil sie durch das Schlafen ja gar nichts mitbekommen haben kann. Somit steht auch die Situation vor dem Einschlafen vgl. zur Situation nach dem Aufwachen nicht zur Diskussion, da sie zwischendurch ja nichts aussagen kann und nur weil sie hinterher ausgezogen da liegt, heißt das nicht ausreichend, dass er die Situation ausgenutzt hat.
Dazu müssten Zeugen aussagen, die ja nicht da waren und wenn sie da gewesen wären, wäre es ja keine schutzlose Situation und somit wiederum nicht mehr strafbar
und auch wenn ich inzwischen weiß, WARUM das doch geht, dann würde das auch nicht gelten, weil dann nur noch auf die Vergangenheit verwiesen würde und nicht auf das aktuelle. (sie hat selbst Schuld, dass sie sich so einen Typen ausgesucht hat).
Eine Tat während einer Beziehung wurde mit der Begründung eingestellt, es sei eine Beziehungstat gewesen und sie hätte sich ja trennen können, BEVOR er sie v*rg*w*lt*gt hat.
Im Sozialen gilt häufig: was vor dem Gesetz keine Straftat ist, gilt auch im sozialen als "kein Grund zum Jammern".