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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 01.09.2016, 23:22 
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Hallo Rebecca,

da ich sowieso kurz was zum Fonds schreiben wollte, hab ich da grad mal nachgeguckt. Hier steht es noch etwas detaillierter:

http://www.fonds-missbrauch.de/meldunge ... nderungen/

Bewilligt werden Mehraufwendungen, die notwendig und angemessen sind, damit Menschen mit Behinderungen die bewilligten Hilfeleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen können (z. B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).

Das beantwortet Deine Frage aber leider auch nicht so ganz, bin gespannt, was Ingo herausfindet.

LG, Petra

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 01.09.2016, 23:42 
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Fonds Sexueller Missbrauch institutioneller Bereich:

Diese Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben:

Information zur Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems sexueller Missbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Information des Ministeriums zur Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems sexueller Missbrauch im institutionellen Bereich über den 31.08.2016 hinaus:

Der Bund führt die Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im Rahmen seiner Arbeitgeberverantwortung über den 31.08.2016 hinaus fort. Betroffene, die in Institutionen des Bundes sexuellen Kindesmissbrauchs erlebt haben, können auch weiterhin Anträge an das EHS stellen. Mit der Verlängerung soll die Brückenfunktion, die das Ergänzende Hilfesystem hat, bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts weiter aufrechterhalten bleiben.

Derzeit können Anträge, die den institutionellen Bereich betreffen, bis zum 31.08.2016 gestellt werden.

Staatssekretär Dr. Kleindiek hat sich mit allen Vereinbarungspartnern in Verbindung gesetzt und für eine Fortführung des EHS im institutionellen Bereich geworben. „Ich begrüße es sehr, dass neben dem Bund bereits von den kirchlichen Trägern und dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. die Bereitschaft signalisiert wurde, das EHS auch über den 31.08.2016 hinaus zu verlängern“, so Kleindiek.

Viele weitere Institutionen prüfen derzeit, ob eine Fortführung möglich ist.

In den bestehenden bilateralen Vereinbarungen zur Beteiligung am EHS ist derzeit die Antragsfrist 31.08.2016 festgehalten. Die Letztentscheidung zur Weiterführung liegt bei der jeweiligen Institution bzw. dem jeweiligen Land. Der Bund stellt weiterhin die für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich geschaffenen Strukturen aus Verwaltung und Clearingstelle für die institutionellen Vereinbarungspartner zur Verfügung.

Hintergrundinformationen: Ergänzendes Hilfesystem im familiären (Fonds Sexueller Missbrauch) und institutionellen Bereich:

Ø Seit dem 1. Mai 2013 können Betroffene, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 30. Juni 2013 im Kindes- oder Jugendalter sexuelle Gewalt erfahren mussten, Anträge für Hilfeleistungen zur Linderung von Folgeschäden bis zu max. 10.000 Euro (bzw. 15.000 € bei nachgewiesenem behinderungsbedingten Mehraufwand) an das Ergänzende Hilfesystem (EHS) stellen. Das EHS ist subsidiär zu anderen Regelsystemen.

Ø Das EHS besteht aus 2 Teilen, dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) und dem EHS im institutionellen Bereich. Die ursprüngliche Antragsfrist (30.04.2016) für den FSM wurde im Mai 2016 aufgehoben. Anträge, die den institutionellen Bereich betreffen, können derzeit gemäß den Vereinbarungen bis zum 31.08.2016 gestellt werden. Der FSM stellt hinsichtlich der Antragsbearbeitung sein bestehendes System zur Verfügung (Organisationsstruktur).

Ø Seit Start des EHS liegen insgesamt rd. 7.400 Anträge überwiegend im familiären Bereich vor. In 3% der Fälle liegt eine reine institutionelle Betroffenheit vor.

Ø Die Clearingstelle als unabhängiges Expertengremium berät über die Bewilligung der Anträge von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs. Im familiären Bereich erlässt der Bund unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse einen Leistungsbescheid. Im institutionellen Bereich bewilligen und bezahlen die verantwortlichen Institutionen die Leistungen selbst.


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FAZIT: das ist alles noch sehr schwammig, da die Vereinbarungen nicht rechtzeitig verlängert worden sind und jetzt irgendwie "on hold" sind, weil das Bundesfamilienministerium da gepennt hat. Aber von verschiedenen Seiten ist die Bereitschaftschaft zur Verlängerung da, das lässt hoffen :D

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 24.01.2017, 00:41 
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Ab sofort gibt es zwei unterschiedliche vollständig überarbeitete Antragsformulare. Bei der Erstellung wurden die Anregungen von Betroffenen, Expertinnen und Experten sowie die der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch aufgenommen und umgesetzt.

    - Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich
    - Antragstellung den Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich

Personen, die von sexuellem Missbrauch im familiären Umfeld und in einer Institution betroffen sind, können sich aussuchen, welches der beiden Antragsformulare sie für die Antragstellung nutzen möchten. Um ihre Mehrfachbetroffenheit im Antrag darzulegen, können sie die Freifelder (u. a. „Raum für weitere Erklärungen“) nutzen.

Mit den neuen Antragsformularen sollen die Antragstellerinnen und Antragsteller eindeutig und transparent über die Hilfeleistungen und das Antragsverfahren informiert werden. Bei den bewilligungsfähigen Leistungen wird genau aufgeführt, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden sollten. Aus den Antragsformularen geht auch klar hervor, welche Hilfeleistungen nicht gewährt werden können (u. a. Entschädigungszahlungen, reine Geldleistungen, Anwalts- und Gerichtskosten sowie bereits abgeschlossene Leistungen).

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Antragstellerinnen und Antragsteller umfangreich zu informieren und sie dabei zu unterstützen, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Zeitintensive und für Antragstellende belastende Nachfragen zu der Art der Betroffenheit und den gewünschten Leistungen sollen reduziert werden. Auch der Ablehnung von Leistungen, die nie aus dem Ergänzenden Hilfesystem gewährt werden können, soll vorgegriffen werden. Somit soll auch die Bearbeitungsdauer der Anträge insgesamt reduziert werden.

http://www.fonds-missbrauch.de/aktuell/ ... formulare/

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 24.01.2017, 00:42 
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Veröffentlichung der aktuellen Version der Leitlinien im familiären Bereich

Der Lenkungsausschuss des Fonds Sexueller Missbrauch hat am 12.12.2016 die Änderung der „Leitlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ beschlossen. Die aktuelle Version der Leitlinien ist in einer barrierefreien Version auf der Webseite hier unter Antragstellung abrufbar.

http://www.fonds-missbrauch.de/aktuell/ ... bereich-2/

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 24.01.2017, 00:45 
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Wer als Kind oder Jugendlicher im institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurde, kann weiterhin Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem sexueller Missbrauch (EHS) beantragen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen ist dem EHS beigetreten.

Das Ergänzende Hilfesystem unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuellen Missbrauch erlitten haben und heute noch unter den Folgewirkungen leiden.

Neben dem Bund haben viele Institutionen die Vereinbarung zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem verlängert: die Evangelische Kirche in Deutschland einschließlich der Diakonie Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund, die Arbeiterwohlfahrt, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Berlin. Zudem ist jetzt auch Nordrhein-Westfalen als 14. Bundesland dem EHS beigetreten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte:

"Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Opfern tiefe Wunden, die - wenn überhaupt - nur schwer heilen. Menschen, die in der Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden, sind oft erst in der zweiten Lebenshälfte in der Lage, über ihr Leid zu sprechen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich freue mich sehr, dass neben dem Bund auch zahlreiche Institutionen und Länder die Antragsfristen verlängern werden. An die Beteiligten, die dies ablehnen, appelliere ich ihre Entscheidung zu überdenken. Dass immer noch Anträge eingehen, zeigt doch, wie wichtig es weiterhin ist, den Betroffenen zu helfen."

Das EHS geht auf Empfehlungen des "Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch" (RTKM) zurück. Der Bund hat bereits zum 1. Mai 2013 als ersten Teil des EHS den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) errichtet. Die dafür geschaffenen Organisationsstrukturen werden auch im institutionellen Bereich, dem zweiten Teil des EHS, genutzt.

Hilfeleistungen bis zu 10.000 Euro

Betroffene von sexuellem Missbrauch können Hilfeleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des FSM beantragen. Hilfeleistungen können allerdings nur dann gewährt werden, wenn sie nicht von anderen bestehenden Systemen, wie zum Beispiel der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder im Rahmen des Opferentschädigungsrechts übernommen werden.

In den vergangenen Monaten war ein erhöhtes Antragsaufkommen festzustellen. Als Folge daraus hat sich die Bearbeitungszeit für die einzelnen Anträge verlängert. Deshalb soll das System jetzt umfassend weiter entwickelt werden, damit Betroffene die dringend benötigten Hilfeleistungen schneller erhalten können. Dazu werden zusätzliche Gremien zur Beratung der Anträge eingerichtet, die Aufgaben der Geschäftsstelle des FSM erweitert und die telefonische Erreichbarkeit ausgeweitet. Außerdem wird die Geschäftsstelle durch Neueinstellungen personell erheblich aufgestockt, um Weiterentwicklung und Neuausrichtung dauerhaft umsetzen zu können.

http://www.fonds-missbrauch.de/aktuell/ ... eantragen/

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 14.11.2017, 23:14 
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14.11.2017 Presse­mitteilung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Hessen beteiligt sich am Fonds Sexueller Missbrauch
Weitere 3,65 Mio. Euro für Betroffene sexueller Gewalt im familiären Bereich

Das Bundesland Hessen hat als drittes Bundesland eine Beitrittsvereinbarung zur Beteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) unterzeichnet. Damit stehen 3,65 Mio. Euro mehr zur Finanzierung von Hilfeleistungen für Betroffene zur Verfügung, die ihre Anträge bis zur ursprünglichen Antragsfrist 30. April 2016 an den FSM gerichtet haben. Diese Frist hat der Bund aufgrund des fortwährend hohen Bedarfs an Hilfeleistungen ausgesetzt und stellt zunächst die Finanzierung für weiterhin eingehende Anträge alleine sicher.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Übernahme von Hilfen für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb ihres eigentlichen Schutzumfeldes - der Familie - erleiden mussten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es freut mich daher sehr, dass sich auch nach mehrjährigem Bestehen des für Betroffene so wichtigen Fonds mit Hessen ein weiteres Bundesland dem FSM anschließt. Die Zahl der täglich in der Geschäftsstelle eingehenden Anträge zeigt uns auf erschreckende Weise, wie hoch der Bedarf ist. Wir können nicht verantworten, dass die dringend benötigten Hilfen abbrechen.“

Der FSM wurde im Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RTKM) durch den Bund zunächst mit einem Volumen von 50 Mio. Euro errichtet. Ende 2013 beteiligte sich als erstes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit einer Summe von 1,03 Mio. Euro, im Juli 2014 folgte der Freistaat Bayern und zahlte 7,61 Mio. Euro in den Fonds ein. Durch die Beteiligung Hessens erhöht sich das Gesamtvolumen des FSM auf rd. 62,3 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich finanziert, die dazu beitragen sollen, das Erlittene zu verarbeiten. Bei der Geschäftsstelle des FSM können Sachleistungen wie Therapien (Psychotherapien, Komplementär-und Fachtherapien), Weiterbildungsmaßnahmen und individuelle Hilfeleistungen zur Aufarbeitung des widerfahrenen Leids beantragt werden. Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller/in sind, dass diese nicht oder nicht mehr durch die gesetzlichen Leistungsträger finanziert werden und zudem geeignet sind, zur Auf- und Verarbeitung des Erlebten beizutragen. Neben der antragsbearbeitenden Geschäftsstelle befasst sich die unabhängige Clearingstelle, bestehend aus mittlerweile neun Gremien mit je vier Mitgliedern, intensiv mit den Einzelfällen. Die Fachleute aus dem medizinischen, psychotherapeutischen und juristischen Bereich sowie Vertreter/innen aus dem Kreis der Betroffenen begutachten mit hohem Einfühlungsvermögen und Sachverstand die Anträge und sprechen Empfehlungen zur Entscheidung aus.

Die Organisationsstrukturen, die für den FSM im familiären Bereich seinerzeit geschaffen wurden, nutzen auch institutionelle Vereinbarungspartner zur Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen. Viele Institutionen und Länder haben sich seit 2013 dem System angeschlossen und übernehmen Arbeitgeber-verantwortung. Auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle treffen die Institutionen die Entscheidung zu Anträgen und finanzieren Hilfeleistungen eigenständig und unabhängig vom für den familiären Bereich bestehenden Fonds.

Auch im institutionellen Bereich sind weitere Vereinbarungspartner hinzugekommen. So haben sich im August dieses Jahres der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e.V. und der Internationale Bund (IB): Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. entschieden, künftig im Rahmen ihrer Arbeitgeberverantwortung Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu finanzieren.

Insgesamt wurden seit Mai 2013 bisher rund 9.500 Anträge an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch gerichtet; 95% dieser Anträge betreffen den familiären Bereich.

Umfassende Informationen zur Antragstellung, Details zum familiären und institutionellen Bereich sowie zu Beteiligungen sind auf der Webseite des FSM (http://www.fonds-missbrauch.de) zu finden.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... uch/120360

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 12.01.2018, 19:49 
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Heute, nach 22 Monaten, habe ich die
Bewilligung bekommen, ich freue mich
ganz doll darüber.
LG Susa

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 12.01.2018, 23:45 
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Liebe Susa,

da freue ich mich wirklich drüber, auch wenn 22 Monate eine Zeit sind die eigentlich nicht in Ordnung ist. Aber ich hoffe du hast das richtige für dich beantragt, was dich unterstütz und entlastet.

LG Ingo

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Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun,
sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
damit du lernst etwas zu tun.


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 12.01.2018, 23:51 
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vielen danke ingo

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 13.01.2018, 18:18 
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Liebe Susa, ich freue mich auch sehr für Dich, hat sich das Warten doch gelohnt.

LG Petra

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 13.01.2018, 19:58 
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herzlichen Glückwunsch, ich weiss wie gut sich das anfühlt :wink:

LG Doni

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Traurigkeit ist wie der Regen sie ist da damit wir wachsen können!


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 13.01.2018, 21:10 
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danke euch :D

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 13.01.2018, 22:38 
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Liebe Susa,

das ist toll. Ich freue mich sehr für Dich.

Liebe Grüße Melanie :knuddel:

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Auch ein langer Weg beginnt mit einem ersten Schritt...


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 05.02.2018, 23:15 
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Bei Frau TV gab es einen interessanten Bericht zum Thema Fonds Sexueller Missbrauch.

"Missbrauchs-Fonds - Wo hakt es?", Frau tv | 01.02.2018 | 07:36 Min. | Verfügbar bis 01.02.2019 | WDR

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... s-100.html

LG, Petra

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