Fonds Sexueller Missbrauch institutioneller Bereich: Diese Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben:
Information zur Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems sexueller Missbrauch
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie folgende Information des Ministeriums zur Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems sexueller Missbrauch im institutionellen Bereich über den 31.08.2016 hinaus:
Der Bund führt die Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im Rahmen seiner Arbeitgeberverantwortung über den 31.08.2016 hinaus fort. Betroffene, die in Institutionen des Bundes sexuellen Kindesmissbrauchs erlebt haben, können auch weiterhin Anträge an das EHS stellen. Mit der Verlängerung soll die Brückenfunktion, die das Ergänzende Hilfesystem hat, bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts weiter aufrechterhalten bleiben.
Derzeit können Anträge, die den institutionellen Bereich betreffen, bis zum 31.08.2016 gestellt werden.
Staatssekretär Dr. Kleindiek hat sich mit allen Vereinbarungspartnern in Verbindung gesetzt und für eine Fortführung des EHS im institutionellen Bereich geworben. „Ich begrüße es sehr, dass neben dem Bund bereits von den kirchlichen Trägern und dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. die Bereitschaft signalisiert wurde, das EHS auch über den 31.08.2016 hinaus zu verlängern“, so Kleindiek.
Viele weitere Institutionen prüfen derzeit, ob eine Fortführung möglich ist.
In den bestehenden bilateralen Vereinbarungen zur Beteiligung am EHS ist derzeit die Antragsfrist 31.08.2016 festgehalten. Die Letztentscheidung zur Weiterführung liegt bei der jeweiligen Institution bzw. dem jeweiligen Land. Der Bund stellt weiterhin die für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich geschaffenen Strukturen aus Verwaltung und Clearingstelle für die institutionellen Vereinbarungspartner zur Verfügung.
Hintergrundinformationen: Ergänzendes Hilfesystem im familiären (Fonds Sexueller Missbrauch) und institutionellen Bereich:
Ø Seit dem 1. Mai 2013 können Betroffene, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 30. Juni 2013 im Kindes- oder Jugendalter sexuelle Gewalt erfahren mussten, Anträge für Hilfeleistungen zur Linderung von Folgeschäden bis zu max. 10.000 Euro (bzw. 15.000 € bei nachgewiesenem behinderungsbedingten Mehraufwand) an das Ergänzende Hilfesystem (EHS) stellen. Das EHS ist subsidiär zu anderen Regelsystemen.
Ø Das EHS besteht aus 2 Teilen, dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) und dem EHS im institutionellen Bereich. Die ursprüngliche Antragsfrist (30.04.2016) für den FSM wurde im Mai 2016 aufgehoben. Anträge, die den institutionellen Bereich betreffen, können derzeit gemäß den Vereinbarungen bis zum 31.08.2016 gestellt werden. Der FSM stellt hinsichtlich der Antragsbearbeitung sein bestehendes System zur Verfügung (Organisationsstruktur).
Ø Seit Start des EHS liegen insgesamt rd. 7.400 Anträge überwiegend im familiären Bereich vor. In 3% der Fälle liegt eine reine institutionelle Betroffenheit vor.
Ø Die Clearingstelle als unabhängiges Expertengremium berät über die Bewilligung der Anträge von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs. Im familiären Bereich erlässt der Bund unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse einen Leistungsbescheid. Im institutionellen Bereich bewilligen und bezahlen die verantwortlichen Institutionen die Leistungen selbst.
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FAZIT: das ist alles noch sehr schwammig, da die Vereinbarungen nicht rechtzeitig verlängert worden sind und jetzt irgendwie "on hold" sind, weil das Bundesfamilienministerium da gepennt hat. Aber von verschiedenen Seiten ist die Bereitschaftschaft zur Verlängerung da, das lässt hoffen